Der Förderbaustein

Förderung der Stadt Münster - Förderbaustein Energetische Sanierung

Förderung der Stadt Münster - Förderbaustein Energetische Sanierung

Das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ bietet umfangreiche Unterstützung für den Förderbaustein "energetische Sanierung" von Wohngebäuden. Es werden hohe Zuschüsse für die energetische Optimierung bereitgestellt sowie die Voraussetzungen geschaffen eine Förderung für die Qualitätskontrolle zu beanspruchen. Das Förderprogramm ermöglicht den Besitzer*innen von Wohngebäuden der Stadt Münster ihre Energiekosten zu senken und zugleich einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Der Förderbaustein lässt sich in die folgenden Kategorien unterteilen:

• Dämmmaßnahmen
• Heizungstausch

Dämmmaßnahmen

Dämmmaßnahmen Fördermitteltabelle

Der Förderbaustein ermöglich es Dämmmaßnahmen für Wohngebäude zu fördern. Anhand der Übersicht kann man die jeweilige Zuschusshöhe ermitteln. Hierzu muss bekannt sein, welcher U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht wird und wie groß die zu sanierende Fläche ist. Der Einsatz nachwachsender Dämmstoffe ermöglicht es erhöhte Fördersätze zu erhalten. Werden im Rahmen einer Sanierung mehrere ganzheitliche Maßnahmen umgesetzt, kann ein zusätzlicher Bonus beantragt werden.

Welche weiteren Anforderungen gibt es?

  • Sanierung Dach: Um eine Sanierung eines Dachs durchzuführen muss vorher ein Lüftungskonzept erstellt werden
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren: Für den Einbau neuer Fenster und Außentüren ist ein Lüftungskonzept erforderlich
  • Innenwanddämmung: Eine Innenwanddämmung kann nur vorgenommen werden, wenn eine bauphysikalische Baubegleitung durch eine staatlich anerkannte Person für Schall- und Wärmeschutz vollzogen wurde
  • Dämmung der Kellerdecke: Die Dämmung einer Kellerdecke ist nur förderfähig in Verbindung mit einer weiteren Dämmmaßnahme

1 Zertifizierung mit natureplus®, Prüfsiegel des Instituts für Baubiolo-gie Rosenheim GmbH (IBR) oder Listung als „nachwachsender Rohstoffe“ in der Datenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR): www.die-nachwachsende-produktwelt.de
2 Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
3 Wärmedurchgangskoeffizienten UW,BW Glas einschließlich Fensterrahmen
4 Die geförderte Fläche wird mit Außenmaßbezug gemäß GEG-Berechnung ermittelt, die ggf. erforderliche Flankendämmung wird gleichermaßen gefördert.

Heizungstausch

Heizungskreislauf im Haus

Bei einem Heizungstausch werden zum einen Wärmeerzeuger auf Basis von fossilen Energieträgern sowie der Austausch von Nachtspeicherheizungen staatlich gefördert. Die Förderung einer neuen Heizungsanlage ist nur dann möglich, wenn mindestens eine Dämmaßnahme im gleichen Zuge umgesetzt wird oder die Gebäudehülle bereits die notwendigen Anforderungen erfüllt. Dabei ist zu beachten, dass die Gebäudehülle den Transmissionswärmeverlust von 0,91 nicht überschreiten darf.

Was wird gefördert?

Folgende Wärmeerzeuger werden gefördert:

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse der Förderung für Wärmeerzeuger

Welche Fördervoraussetzungen bestehen beim Heizungstausch?

  • Es gelten die technischen Mindestanforderungen gemäß der bundesweiten Förderung "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG EM) der BAFA
  • Für den auszutauschenden Wärmeerzeuger darf keine gesetzliche Austauschpflicht bestehen

‎Förderung der Qualitätskontrolle

Förderung der Qualitätskontrolle

Einige energieeffiziente Maßnahmen erfordern eine Durchführung und Dokumentation gewisser Qualitätskontrollen, damit eine Beantragung der Fördermittel erfolgen kann. Oftmals empfielt es sich, Qualitätskontrollen auch ohne Vorraussetzung durchzuführen, um den maximalen Nutzen aus den Sanierungsmaßnahmen zu generieren und vorhandene Mängel frühzeitig aufzudecken.

Folgende baubegleitende Maßnahmen werden gefördert:

Weitere Förderungen gibt es von der KfW. Hier finden Sie weitere Informationen: KfW-Einzelmaßnahmen

Welche erweiterten Anforderungen bestehen für diesen Förderbaustein?

Neben dem Antragsformular müssen folgende Unterlagen bei der Stadt Münster eingereicht werden:

Bei Antragsstellung

  • Energiegutachten (Vor-Ort-Beratung gemäß BAFA)
  • Kostenvoranschlag für die geplante Sanierungsmaßnahme
  • Energieausweis (Stand vor der Sanierung)

Bei Bestätigung der Durchführung

  • Schlussrechnung der ausführenden Firma (Mit Hinweis zur gedämmten Fläche und verwendeten Dämmstoffen)
  • Energieausweis (Stand nach der Sanierung)
  • Bestätigung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (nicht erforderlich bei Förderung einer Lüftungsanlage)
  • Lüftungskonzept (Bei Dämmung der Dachfläche bzw. obersten Geschossdecke und beim Einbau neuer Fenster bzw. Außentüren)
  • Nachweis einer Luftdichtheitsmessung (Nur bei Förderung einer Lüftungsanlage)
  • Zahlungsnachweise

Hierbei können wir Sie unterstützen

Unsere Energieeffizienz Experten bieten Ihnen ihre Expertise an, um Sie bei Ihren Sanierungsvorhaben zu unterstützen. Wir bieten Ihnen folgende Unterstützungen an:

Andre Cramer Projektleiter
André Cramer
Abteilungsleiter Wohngbäude